Anteilklassen

Anteilklassen bezeichnen unterschiedliche Kategorien von Fondsanteilen, welche jeweils eine eigene Valor, Wertpapierkennnummer und ISIN besitzen. Anteilklassen können sich zum Beispiel in der Ertragsverwendung (ausschüttend / thesaurierend), in der Höhe des Ausgabeaufschlags und der Verwaltungsvergütung oder der Mindestanlagesumme unterscheiden. Das Investmentkonzept bleibt über die Anteilklassen hinweg unverändert.

Beschreibung der Zusätze: Die Investmentgesellschaft bietet Anteilklassen mit verschiedenen Merkmalen an. Die Anteilklassenmerkmale sind anhand der in nachstehender Tabelle beschriebenen Zusätze zu erkennen. Die Zusätze werden im Folgenden näher erläutert:

Anlegerart

Verwendung der Erträge

Häufigkeit der Ausschüttung

Absicherung

Sonstige

Institutionelle Anleger I

Thesaurierung C Jährlich Keine Absicherung Early Bird EB
Semi-institutionelle Anleger F Thesaurierung C Jährlich Absicherung H Spende W
Private Anleger B, L, N

Thesaurierung C

Ausschüttung D

Jährlich

Quartalsweise Q

Absicherung H 

Portfolioabsicherung H (P)

Seeding X
Master-Feeder J, MF Ausschüttung D

Quartalsweise Q

Monatlich M 

Portfolioabsicherung H (P) Platzierungsgebühr * PF
Trailer-Free TF Ausschüttung D Monatlich M Währungsrisiko CE Beschränkt R

Länderspezifische Anteilklassen:
in der Schweiz: S (Schweiz), im Vereinigten Königreich: DS (Status als ausschüttender Fonds), RD (Status als Bericht erstattender Fonds)
*steuerlich intransparent Detaillierte Informationen und Angaben finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt.

Mindesterstanlagebeträge

Institutionelle Anleger*

Allgemeine Regel für Anteilklassen-Kürzel ohne numerischen Zusatz: 10.000.000 in Währung der jeweiligen Anteilklasse, mit Ausnahme von Japan: 1.500.000.000 JPY und von Schweden: 100.000.000 SEK.

Semi-institutionelle Anleger

Allgemeine Regel für Anteilklassen-Kürzel ohne numerischen Zusatz: 2.000.000 für Anlagen in der Währung der jeweiligen Anteilklasse, mit Ausnahme von Japan: 250.000.000 JPY und von Schweden: 20.000.000 SEK.
Numerische Zusätze für semi-institutionelle Anleger: Ein Nummerischer Zusatz zum Anteilklassen-Kürzel gibt den für semi-institutionelle und institutionelle Anleger geltenden Mindestanlagebetrag in Millionen in der Währung der jeweiligen Anteilklasse an. 
Seeding-Anteilklasse

2.000.000 pro Order in der Währung der jeweiligen Anteilklassen, mit Ausnahme von Japan: 250.000.000 JPY

Es bleibt der Investmentgesellschaft vorbehalten, von diesen Mindesterstanlagebeträgen nach eigenem Ermessen abzuweichen, z.B. in Fällen, in denen Vertriebspartner besondere Gebührenregelungen mit ihren Kunden getroffen haben. Folgeeinzahlungen können in beliebiger Höhe erfolgen.

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